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LSG Rheinland-Pfalz Beschluss v. - L 3 AS 528/14 B

Gesetze: GVG § 17 Abs 2; GVG § 17 Abs 4 S 3 bis 6; SGG § 51 Abs 1 Nr 4a; SGG § 197a; VwGO § 155 Abs 4; SGB 2 § 6d

Leitsatz

Leitsatz:

Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für Klage gegen die Benennung des Beklagten als "Jobcenter".

1. Eine Klage gegen die Benennung einer bestimmten Behörde als "Jobcenter" betrifft - da die vom Kläger hergeleitete Rechtsfolge ihre Grundlage im SGB II finden kann - eine Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende, für die der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG eröffnet ist.

2. Für ein solches Verfahren fallen Gerichtskosten nach § 197a SGG an. Denn der Kläger gehört, auch wenn er selbst Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ist, nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen, da er nicht in seiner Eigenschaft als Leistungsempfänger auftritt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAE-83656

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