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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2227/13 EFG 2015 S. 575 Nr. 7

Gesetze: EStG 2012 § 32 Abs. 4 Satz 2EStG 2012 § 32 Abs. 4 Satz 3;

Voraussetzungen für die Annahme eines Ausbildungsdienstverhältnisses bei Zeitsoldaten

Leitsatz

Ein Zeitsoldat mit abgeschlossener Berufsausbildung, der deshalb ohne vorheriges Anwärter-Dienstverhältnis zum Unteroffizier ernannt wurde und nach dieser Ernennung Lehrgänge für den Sanitätsdienst absolviert, befindet sich nicht in einem Ausbildungsdienstverhältnis.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 575 Nr. 7
EStB 2015 S. 329 Nr. 9
TAAAE-83531

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