Besteuerung des verbilligten Bezugs von Aktienoptionen eines leitenden Angestellten nach DBA-USA
Leitsatz
1. Bei der Besteueurung des geldwerten Vorteils aus dem verbilligten Erwerb von Aktienoptionen ist hinsichtlich der Auslegung
des Art. 4 Abs. 1 DBA-USA nicht darauf abzustellen, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts ansässig
war. Abzustellen ist allein darauf, wo er in dem Zeitraum zwischen der Gewährung der Option und dem Zeitpunkt der erstmalig
möglichen Ausübung des Optionsrechts ansässig war, da der geldwerte Vorteil, ungeachtet der Endbesteuerung im Zuflussjahr,
anteilig den Jahren der Laufzeit zuzuordnen ist.
2. Auch Vorteilsanteile bzgl. der Zeiten, während derer der Kläger in Deutschland auf Dienstreise war, sind gem. Art. 15 Abs.
2 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen.
3. Die Vorteilsanteile bzgl. der Zeiten, während derer der Steuerpflichtige in Drittländern auf Dienstreise war, sind gem.
Art. 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen.
4. Bei der subject-to-tax-Klausel des Art. Art. 23 Abs. 2 letzter Satz DBA-USA kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang,
sondern darauf, dass die Gewinne oder Einkünfte überhaupt von der US-amerikanischen Besteuerung erfasst werden.
5. Die Voraussetzungen für einen Besteuerungsrückfall nach § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG liegen nicht vor, wenn die Vorteilsanteile
des Klägers in den USA aufgrund der beschränkten Steuerpflicht besteuert werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 410 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2015 S. 266 ZAAAE-83516
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