Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines mittels Computerprogramms erstellten elekronischen Fahrtenbuchs
Leitsatz
1. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erstelltes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch
im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen
Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in
der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
2. Zudem muss ersichtlich sein, wann die Fahrtenbucheinträge vorgenommen wurden, so dass überprüft werden kann, ob das Fahrtenbuch
„zeitnah” i. S. d. BFH-Rspr. geführt wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 32 DStRE 2016 S. 1092 Nr. 18 GStB 2015 S. 205 Nr. 6 RAAAE-83510
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