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Steuerrecht | ErbStG verfassungswidrig
Das BVerfG hält das ErbStG für verfassungswidrig. Die Regelungen sind aber zunächst noch anwendbar. Jedoch muss der Gesetzgeber bis zum eine Neuregelung treffen. Die Verfassungswidrigkeit betrifft die Vergünstigungen für das Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG, nach denen eine Steuerbefreiung von 85 % oder sogar 100 % möglich ist. Das Verfassungsgericht beanstandet dabei:
Auch [i]Unzulässige Privilegierung von Großbetrieben Großbetriebe mit Unternehmenswerten von Milliarden Euro können von den Steuerbefreiungen profitieren, ohne dass nach dem ErbStG eine Bedürfnisprüfung erfolgt oder eine Obergrenze festgelegt ist. Außerdem werden keine gesetzlichen Vorkehrungen getroffen, dass die Ziele der Vergünstigung, insbesondere der Erhalt des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze, erreicht werden.
Die [i]Unzulässige Ausnahmen der Lohnsummenregelung uneingesch...