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BFH 23.10.2014 V R 11/12, BBK 3/2015 S. 106

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung nach fehlerhaftem Vorsteuerabzug

Eine Vorsteuerberichtigung zu Ungunsten des Unternehmers ist möglich, wenn er ein gemischt-genutztes Gebäude verspätet seinem Unternehmen zugeordnet hat und deshalb zu Unrecht Vorsteuer geltend gemacht hat und der Vorsteuerabzug für dieses Jahr nicht mehr geändert werden kann. Nach dem BFH hat sich dann nämlich die rechtliche Beurteilung der tatsächlich gleich bleibenden Verwendungsumsätze in einem Folgejahr als unzutreffend erwiesen. Denn der Unternehmer kann in den Folgejahren die anteilige Privatnutzung [i]Entnahme setzt rechtmäßigen Vorsteuerabzug voraus des gemischt-genutzten Gebäudes nicht im Wege der Entnahme (unentgeltliche Wertabgabe) versteuern (s. nachfolgendes Beispiel). Daher bleibt nur der Weg über eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG.

Beispiel

U [i]Verspätete Zuordnung zum Unternehmenstellt im Jahr 2002 ein gemischt-genutztes Gebäude fertig, da...