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Buchführung | Keine Vorlagepflicht für Due-Diligence-Bericht
Das FG Münster verneint im einstweiligen Rechtsschutz eine Pflicht zur Vorlage eines vollständigen Due-Diligence-Berichts. Nach dem FG ist bislang nicht höchstrichterlich entschieden, ob Due-Diligence-Berichte zu den vorlagepflichtigen Urkunden im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 5, § 200 Abs. 1 Satz 2 AO gehören. In der Literatur ist die Frage umstritten , und es gibt noch keine BFH-Entscheidung hierzu.
Gegen [i]Keine Vorlagepflicht für Würdigungen eine Vorlagepflicht spricht nach dem FG, dass in einem Due-Diligence-Bericht nicht nur Tatsachen wiedergegeben, sondern auch Sachverhalte gewürdigt oder S. 106juristisch bewertet werden; für Würdigungen und Bewertungen besteht aber keine Vorlagepflicht (sog. Binnenbereich des Unternehmens).
Außerdem [i]Gestuftes Vorgehen geboten? ist es zweifelhaft, ob der gesamte Bericht vorgelegt werden muss, wenn sich in dem Bericht z. ...