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IFRS | Änderung an IAS 19
Mit [i]Zeitpunkt der Berücksichtigung von Zuzahlungen der am veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2015/29 wird die Standard-Änderung „Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19)“ übernommen. Die Änderung hatte der IASB im November 2013 veröffentlicht. Mit ihr sollen bilanzielle Zweifelsfragen beseitigt werden, die bei Arbeitnehmerzuzahlungen oder Beiträgen Dritter zu leistungsorientierten Pensionsplänen aufgetreten sind. Solche Zuzahlungen mindern den vom bilanzierenden Unternehmen zu erfassenden Dienstzeitaufwand. Geklärt wird nun in Abhängigkeit verschiedener Fallkonstellationen, wann diese Minderung zu berücksichtigen ist.
Die Verordnung ist spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Möglich ist damit auch die frühere Anwendung ...