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Einkommensteuer | Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG gemäß nicht entgegen.
Mit diesem Urteil hat der BFH nochmals eindringlich bestätigt, dass die Grundsätze der Gesamtplanrechtsprechung zwar bei der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG anzuwenden sind, nicht aber für die Umstrukturierung von Unternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG herangezogen werden können. In derartigen Fällen ist das Handeln nach einem Gesamtplan sogar notwendig und meist die Regel.