zweifelsfreie Benennung des Leistungsempfängers in einer Rechnung erforderlich
Angabe einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform
Rechnungsberichtigung entfaltet keine Rückwirkung
Leitsatz
1. Die unzutreffende Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers führt zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn bei Angabe
einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform eine erhöhte Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Person des Leistungsempfängers
besteht.
2. Die Gefahr einer Verwechselung ist aus der Sicht Dritter, insbesondere der Finanzverwaltung, zu beurteilen. Es kommt daher
nicht darauf an, ob dem Rechnungsaussteller die unter derselben Adresse ansässige Schwester-GmbH der Leistungsempfängerin
bekannt war oder nicht.
3. Eine in einem späteren Veranlagungszeitraum erfolgte Rechnungskorrektur eröffnet nicht den Vorsteuerabzug bereits im Jahr
des Leistungsbezugs, denn sie entfaltet keine Rückwirkung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 10 Nr. 38 DStRE 2015 S. 1314 Nr. 21 EFG 2015 S. 600 Nr. 7 KÖSDI 2015 S. 19315 Nr. 5 Ubg 2015 S. 670 Nr. 11 HAAAE-83133
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