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BFH 27.8.2014 VIII R 60/13, NWB 5/2015 S. 235

Einkommensteuer | Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – Schuldzinsen als Werbungskosten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 angefallene Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen. (2) § 20 Abs. 9 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden.

Anmerkung:

Nach dem klaren Wortlaut der Anwendungsregeln in § 52a Abs. 2 und 10 EStG a. F. gilt das Werbungskostenabzugsverbot erstmals für das Jahr 2009. Vorher angefallene S. 236 [i]infoCenter „Abgeltungsteuer” NWB FAAAC-58984 Werbungskosten können deshalb nicht betroffen sein. Interessant ist das Urteil auch deshalb, weil es einen steuergestalterischen Aspekt anspricht. Der Kläger hatte im Jahr 2008 eine Festgeldanlage von 900.000 € get...