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Familienpflegezeit erst ab 25 Beschäftigten
Von der geplanten Familienpflegezeit werden weniger Mitarbeiter profitieren als zunächst gedacht. Die Bundesregierung hat im Dezember den Gesetzentwurf geändert, nach dem in allen Unternehmen ab 15 Beschäftigte die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf eine bis zu zweijährige Auszeit für die Pflege von Angehörigen bekommen sollen. Die Grenze beträgt jetzt 25 Mitarbeiter und dient dazu, vor allem kleine Betriebe vor möglichen Härten zu schützen.