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BFH  - IX R 57/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 2009 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG 2009 § 43a Abs 3 S 4, EStG 2009 § 20 Abs 6 S 6, EStG 2009 § 20 Abs 6 S 2

Rechtsfrage

Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? - Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? - Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden?

Aktie; Bescheinigung; Einziehung; Veräußerung; Verlustverrechnung; Zwang

Fundstelle(n):
EAAAE-83001

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