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BFH  - IX R 49/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 4 S 5

Rechtsfrage

Sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (Optionsprämien) von Optionsscheinen, die der Inhaber der Option am Ende der Laufzeit verfallen lässt, im Streitjahr 2010 als Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen?

Optionsschein; Prämie; Termingeschäft; Verlust

Fundstelle(n):
WAAAE-82999

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