Begehren auf ermäßigte Besteuerung einer Abfindung in Höhe der Hauptleistung von 104.800€ - Vorliegen einer Zusammenballung von Einkünften, wenn eine Entschädigung in zwei Veranlagungsjahren zufließt (VZ 2010: 10.200; VZ 2011 104.800€)? - Ist die in 2010 vollbesteuerte Teilleistung in Höhe von 10.200€ in diesem konkreten Fall noch als geringfügig und damit als unschädlich zu betrachten?
Ist die durch das BStBl I 2013, 1326, dort Rz. 8, einschränkende Größe (Teilleistung darf max. 5% der Hauptleistung betragen) mit dem Gesetzeszweck des § 34 EStG vereinbar?
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