Praktische Jahresabschlussanalyse
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Begriff, Ziele und rechtliche Rahmenbedingungen der Jahresabschlussanalyse
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Jahresabschluss
Der Jahresabschlussbegriff ist in § 242 Abs. 3 HGB kodifiziert. Demnach wird der Jahresabschluss der Kaufleute, die nicht Einzelkaufleute im Sinne des § 241a HGB sind, durch die Bilanz als das Verhältnis des Vermögens und der Schulden zum Ende des Geschäftsjahres (§ 242 Abs. 1 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (§ 242 Abs. 2 HGB) gebildet.
Der Jahresabschluss beinhaltet damit eine
Zeitpunktrechnung: Ermittlung von Beständen und Bestandsdifferenzen, bezogen auf jeweils das Ende eines Geschäftsjahres, und eine
Zeitraumrechnung: Ermittlung eines Erfolgsbegriffs als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen eines Geschäftsjahres.
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kapitalgesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind, haben überdies einen Lagebericht aufzustellen, der rechtssystematisch außerhalb des Jahresabschlusses steht.
Für Anforderungen an ...