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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 4040/14 ER-B

Gesetze: SGB 5 § 55

Leitsatz

Leitsatz:

Erklärt der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan, dass die Kosten für eine dem Befund entsprechende Regelversorgung voraussichtlich in Höhe des doppelten Festzuschusses liegen, haben auch Versicherte, die mit der Tragung des Eigenanteils für die Versorgung mit Zahnersatz unzumutbar belastet würden, keinen Anspruch auf Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten, wenn diese höher als der doppelte Festzuschuss sind.

Fundstelle(n):
DAAAE-82881

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