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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 3990/13 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Bronchoskopie ist für HNO-Ärzte eine eher fachfremde Leistung, während die Tracheoskopie zu den Kernkompetenzen des HNO-ärztlichen Fachgebiets zählt. Der Bewertungsausschuss überschreitet den ihm eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum, wenn er für HNO-Ärzte mit der GNR 09315 eine Gebührenziffer nur für Bronchoskopien vorsieht (mit dem gleichen Leistungsinhalt und mit gleicher Punktzahl wie für Lungenärzte), er aber die für HNO-Ärzte weit wichtigere und häufigere Tracheoskopie im Bewertungsmaßstab nicht abbildet.

Fundstelle(n):
IAAAE-82875

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