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Umsatzsteuerliche Qualifizierung von „Burn-out-Kursen“ im Rahmen der Primärprävention
- NWB AAAAE-67641
Die stetig steigenden Anforderungen der heutigen Arbeitswelt stellen für immer mehr Personen eine zunehmende Herausforderung dar. Einige von Ihnen halten dieser dauerhaften Belastung jedoch nicht länger stand. Die Gefahr in einen Zustand der Erschöpfung mit verminderter Leistungsfähigkeit zu verfallen und damit ein sog. „Burn-out“ zu erleiden, steigt an. Ein Burn-out-Syndrom ist zwar wissenschaftlich nicht als Krankheit anzusehen, dennoch machen die körperlichen Auswirkungen (wie z.B. Depressionen) eines solchen Zustandes ärztliche Hilfe notwendig. Neben der originären Heilbehandlung der einzelnen Symptome eines „Burn-out-Syndroms“ bestehen aber auch Präventionsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Kursen, die das Risiko, in einen derartigen Zustand zu verfallen, minimieren und einem „Burn-out“ wirksam vorbeugen.
In steuerlicher Hinsicht sind jedoch Leistungen im Rahmen solcher „Burn-out-Kurse“ nur dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG steuerfrei, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen und wenn die Anbieter einer derartigen Maßnahme der Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V die für die Steuerbefreiung erforderliche Qualifikation besitzen. Das