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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6114/12 EFG 2015 S. 330 Nr. 4

Gesetze: KStG § 32a Abs. 1 S. 1KStG § 32a Abs. 1 S. 2KStG § 34 Abs. 13cKStG § 8 Abs. 3 S. 2EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

VGA der GmbH bei verbilligtem Verkauf von Finnhütten an Gesellschafter

Änderung des Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters nach § 32a Abs. 1 KStG wegen sich auf Ebene der GmbH nur in einem geänderten Verlustfeststellungsbescheid auswirkender vGA

Leitsatz

1. Verkauft eine GmbH an ihren Gesellschafter Finnhütten und knapp ein Jahr später hinsichtlich der Bauart und hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes vergleichbare Finnhütten zum dreifachen Preis an fremde Dritte, so liegt eine vGA der GmbH an ihren Gesellschafter vor. Die ausschließliche Veranlassung des Preisvorteils durch das Gesellschaftsverhältnis kann nicht durch die Argumentation widerlegt werden, dass mit den fremden Dritten eine Rückvermietung der Finnhütten vereinbart worden sei, sich zwei Gesellschafter der GmbH für die tatsächliche Zahlung der Miete durch die GmbH mündlich verbürgt hätten, dass als Bestätigung dieser Zusage im Mietvertrag vereinbart worden sei, die Miete per Dauerauftrag zu bezahlen, und dass die fremden Dritten nur deswegen zur Zahlung eines so hohen Kaufpreises bereit gewesen wären.

2. Sofern der verbilligte Preis auf eine dem Gesellschafter vor Jahren eingeräumte Option zum Kauf der Hütten zurückzuführen sein sollte, wird dadurch das Vorliegen einer vGA ebenfalls nicht ausgeschlossen.

3. Ein erst über neun Jahre nach dem Verkauf erstelltes, nur auf den Sachwert der Finnhütten bezogenes Sachverständigengutachten, das die Belegenheit der Finnhütten an einem touristisch interessanten Ort in Strandlage und den damit verbundenen erhöhten Ertragswert der Hütten nicht berücksichtigt, kann zur Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises nicht verwertet werden.

4. § 32a Abs. 1 S. 1 KStG ist so zu verstehen, dass als Steuerbescheid i. S. d. Änderungsvorschrift nicht nur ein Körperschaftsteuerbescheid gilt, sondern auch ein gegenüber der GmbH ergangener Verlustfeststellungsbescheid.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 2287 Nr. 40
DStR 2015 S. 8 Nr. 38
DStRE 2015 S. 1302 Nr. 21
EFG 2015 S. 330 Nr. 4
KÖSDI 2015 S. 19272 Nr. 4
Ubg 2015 S. 667 Nr. 11
HAAAE-82644

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