WpDPV § 17

Abschnitt 3: Prüfungsbericht und Fragebogen

§ 17 Prüfer; Unterschrift

1Aus dem Prüfungsbericht muss ersichtlich sein, wer die Prüfung vor Ort geleitet hat. 2Der Prüfer hat den Prüfungsbericht unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAG-93488