WpDPV § 17
Abschnitt 3: Prüfungsbericht und Fragebogen
§ 17 Prüfer; Unterschrift
1Aus dem Prüfungsbericht muss ersichtlich sein, wer die Prüfung vor Ort geleitet hat. 2Der Prüfer hat den Prüfungsbericht unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAG-93488