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Einkommensteuer | Objekt- und Maßnahmenbezogenheit der Bescheinigung i. S. des § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG
Der Stpfl. kann die erhöhten Absetzungen i. S. des § 7i Abs. 1 EStG für Baudenkmale nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG gem. § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG objekt- und maßnahmenbezogen bescheinigt; eine sich lediglich auf das Gesamtgebäude beziehende Bescheinigung der Gemeindebehörde reicht insoweit nicht aus (Bezug: § 7i Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 EStG).
Der BFH überträgt damit seine jüngste Rechtsprechung (Urteil vom 6. 5. 2014 - IX R 15/13 NWB HAAAE-72924, Kurzinfo StuB 2014 S. 742 NWB PAAAE-74605) zu den Anforderungen an eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde im Bereich der Sonderabschreibung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten nach § 7h EStG auch auf die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde im ...