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FinMin Schleswig-Holstein 19.12.2014 VI 306 - S 2171 - 055, StuB 2/2015 S. 72

Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien; Wertaufholungsgebot

Rz. 15 des NWB AAAAE-54055 (BStBl 2014 I S. 1162, StuB 2014 S. 581 NWB ZAAAE-70465) regelt für börsennotierte Aktien des Anlagevermögens Folgendes:

„Bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet. Bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung ist für die Bestimmung der Bagatellgrenze der Bilanzansatz am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgeblich.“

Zur Klarstellung wird auf Folgendes hingewiesen: Die Bagatellgrenze von 5 % gilt nicht für Wertaufholungen. Die Wertaufholung hat auf den aktuellen Börsenkurs am ...