Kindergeldanspruch für im Ausland studierende
Kinder: Wohnsitzbegriff des § 8 AO
Leitsatz
Der
Inlandswohnsitz wird bei einem Auslandsaufenthalt der ausschließlich
der Durchführung einer bestimmten Maßnahme wie einem Studium dient,
auch bei von Anfang an bestehender Rückkehrabsicht nur dann beibehalten,
wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin
am bisherigen Wohnort hat oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt
mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse
(zwei Wohnsitze) verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort
liegt (vgl. BFH III R 52/09 vom ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 233 Nr. 3 WAAAE-82250
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