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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 3297/13 EFG 2015 S. 564 Nr. 7

Gesetze: EStG § 34a, EStG § 2 Abs. 3, EStG § 2 Abs. 5, EStG § 10d Abs. 1 S. 2

Keine Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34a EStG bei vollständigem Verlustausgleich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Sind in dem zu versteuernden Einkommen aufgrund eines Verlustausgleichs der negativen und positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine begünstigen nicht entnommenen Gewinne aus Gewerbebetrieb enthalten, ist der nach § 34a EStG begünstigte Steuersatz von 28,25 % nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 564 Nr. 7
EStB 2015 S. 326 Nr. 9
FAAAE-82247

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