Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach Formwechsel
Leitsatz
1) War die Erteilung einer Pensionszusage durch eine GmbH gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht betrieblich veranlasst,
kann ein solcher Veranlassungszusammenhang auch nicht durch einen Formwechsel der Kapital- in eine Personengesellschaft nachträglich
begründet werden.
2) Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Formwechsel der GmbH in eine Personengesellschaft ausgeschieden, kann er
bereits dem Grunde nach nicht Mitunternehmer der neuen Personengesellschaft geworden sein.
Fundstelle(n): DB 2015 S. 13 Nr. 4 DStR 2016 S. 8 Nr. 21 DStRE 2016 S. 834 Nr. 14 EFG 2015 S. 471 Nr. 6 EStB 2015 S. 325 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2015 S. 232 Ubg 2016 S. 494 Nr. 8 TAAAE-82225
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