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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG
BGH stellt die Zulässigkeit der Eintragung im Handelsregister als GmbH und Co. KG klar
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer lässt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als GmbH & Co. KG zu. Aufgrund von Auffassungen in der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung zur Anwaltsgesellschaft wurde von einigen Registergerichten lange Zeit keine Eintragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG vorgenommen. Nun hat der BGH mit seiner Entscheidung vom die Zulässigkeit der Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in der Form der GmbH & Co. KG bejaht. Der folgende Beitrag zeigt die Auswirkungen dieser Entscheidung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Der BGH stellt mit seiner Entscheidung vom die Zulässigkeit der Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG klar. Die Entscheidung ist auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übertragbar. In der Begründung greift der BGH explizit auf die Gesetzgebungsgeschichte für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zurück. Die Regelung der WPO war Vorbild für die Zulassung der GmbH & Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften.
Die in der Literatur zuvor bez...