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Besonderheiten bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU)
IDW Praxishinweis 1/2014
Die Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) unterliegt aufgrund ihrer Inhaberprägung einer Vielzahl von Besonderheiten. Durch die ErbSt-Reform 2008 haben Bewertungsfälle von KMU erheblich an Bedeutung zugenommen, da die Bewertung seitdem nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) zu erfolgen hat (§ 11 Abs. 2 BewG). Zur Bewertung von KMU hat das IDW den Praxishinweis 1/2014 vorgelegt, der zusammen mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erarbeitet wurde. Dieser ergänzt, aber ersetzt nicht den IDW S 1 i. d. F. 2008. Abgesehen von der Darstellung der in den Praxishinweisen enthaltenen Aussagen widmet sich dieser Beitrag auch den praktischen Konsequenzen bei steuerlichen Bewertungsanlässen.
Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., Herne 2014 NWB UAAAE-79427
Die IDW Praxishinweise halten an dem Grundkonzept des IDW S 1 i. d. F. 2008, insbesondere der kapitalmarktorientierten Ableitung von Kapitalisierungszinssätzen, fest.
Sie lassen gewisse Spielräume hinsichtlich der Höhe des Risikozuschlags und erlauben explizit Abschläge vom geplanten Ertrag für die Inhaberbezogenheit...