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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2014
Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung
Unternehmer, die [i]Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 14. Aufl., Herne 2015 nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Der Beitrag gibt Tipps zum Ausfüllen des geänderten Vordrucks EÜR 2014. Ergänzt wird der Beitrag um eine Checkliste, die als Ausfüllhilfe aber auch bereits als Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Aufzeichnungen dienen kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen
Die [i]Grundlagen, Einnahmen-Überschussrechnung NWB KAAAE-23480 Anlage EÜR müssen ausfüllen:
Unternehmer, die nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren und
deren Betriebseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer mindestens 17.500 € betragen.
Für jeden Betrieb ist eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Die [i]Pflicht zur elektronischen ÜbermittlungAnlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Abgabe in Papierform ist nur noch in Härtefällen auf Antrag zulässig.
Bei Personengesellschaften wie GbR oder KG ist die Anlage EÜR für den gesamthänderischen Bereich elektronisch zu übermitteln. Daneben sind für jeden Beteiligten die Ermittlungen d...