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BBK Nr. 2 vom Seite 53

Dauerfristverlängerung und Anrechnung der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung

Karl-Hermann Eckert

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 82Nimmt ein Unternehmer die auf Antrag mögliche Fristverlängerung von einem Monat für die USt-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen in Anspruch, muss er eine Sondervorauszahlung auf die Steuer des Kalenderjahrs leisten. Die Anrechnung der Sondervorauszahlung erfolgt dabei im Regelfall bei der Berechnung der Vorauszahlung für Dezember. Für die Anrechnung war fraglich, wie die Finanzverwaltung mit dem umgeht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Antrag auf Dauerfristverlängerung

[i]Rechtsanspruch auf FristverlängerungNach § 46 Satz 1 UStDV hat das Finanzamt auf Antrag die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung um einen Monat zu verlängern. Dies gilt auch in Neugründungsfällen. Der Unternehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Fristverlängerung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung braucht nicht jährlich wiederholt zu werden.

II. Sondervorauszahlung

[i]Sondervorauszahlung von MonatszahlernDie Dauerfristverlängerung kann der Unternehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn er bei monatlicher Voranmeldung zusätzlich eine so genannte Sondervorauszahlung an das Finanzamt leistet. Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vier...