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Steuerrecht | Verpflegungsmehraufwand bei Wegverlegung
In einem sog. Wegverlegungsfall kann der Arbeitnehmer ab der Begründung der doppelten Haushaltsführung für drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Von einer Wegverlegung spricht man, wenn der Arbeitnehmer aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegzieht und seine bisherige Hauptwohnung am Beschäftigungsort nunmehr als Zweitwohnung nutzt.
A [i]Haupthausstand wird vom Beschäftigungsort wegverlegtarbeitet in Bremen. Am heiratet er seine Freundin aus Lübeck und zieht mit ihr in eine gemeinsame Wohnung in Lübeck. Seine Bremer Wohnung nutzt er nunmehr als Zweitwohnung.
Am [i]Verpflegungsmehraufwand für drei Monate hat A eine doppelte Haushaltsführung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG durch Wegverlegung begründet. Damit kann er für drei Monate (bis ) Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen .
Nach [i]Beginn der doppelten Haushaltsführung maßgeblich dem BFH kommt es nicht darauf an, ob die doppe...