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Kapitalanlagerecht | Aufklärung über Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung
Der BGH hat entschieden, dass der Anlageberater auch dann über das Risiko einer wiederauflebenden Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) aufzuklären hat, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist. Der Senat hat ausgeführt, dass der Anlageberater in Bezug auf das Anlageobjekt rechtzeitig, richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig beraten muss. Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche [i]infoCenter „Haftung des Kommanditisten“ NWB HAAAD-59118Bedeutung haben oder haben können (vgl. auch NWB MAAAE-65427). Die Aufklärungspflicht des Anlageberaters im Hinblick auf das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) ist darin begründet, dass die an den Anleger erfolgte Auszahlung durch den...