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Einkommensteuer | Wirksame Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Gemäß ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat.
Das Urteil führt zu einer wesentlichen Erleichterung bei Übermittlung von Steuererklärungen, die oft erst kurz vor Fristablauf verschickt werden können. Die Ausführungen des BFH zum Zweck des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift überzeugen; sie sollten gleichermaßen für die Unterschrift auf einem gescannten und elektronisch versandten PDF-Dokument gelten.