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BMF 19.12.2014 IV C 5 - S 2353/08/10006: 005, NWB 3/2015 S. 82

Einkommensteuer | Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2015

Mit Schreiben vom hat das BMF die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gemacht.

Anmerkung:

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 LStR und Rn. 123 des BStBl 2014 I S. 1412). Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 LStR und Rn. 112 des ; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4.12 Abs. 2 und 3 EStR).