Kapitel 2: Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
Abschnitt 3: Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 2: Erläuterungen zur Rechnungslegung
§ 19 Erläuterungen
Ob und inwieweit im Prüfungsbericht
die Bilanzposten einschließlich Eventualverbindlichkeiten und anderen Verbindlichkeiten,
die Angaben unter dem Bilanzstrich und
die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
zu erläutern und mit den Vorjahreszahlen zu vergleichen sind, unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit.
Fundstelle(n):
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LAAAE-82125