KAPrüfbV § 17

Kapitel 2: Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft

Abschnitt 3: Abschlussorientierte Berichterstattung

Unterabschnitt 1: Lage der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft

§ 17 Beurteilung der Ertragslage

(1) Im Prüfungsbericht ist die Entwicklung der Ertragslage zu beurteilen.

(2) 1Auch über die Ertragslage der wesentlichen Geschäftssparten ist auf der Basis der Unterlagen der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft zu berichten; dabei sind jeweils die wichtigsten Erfolgsquellen und Erfolgsfaktoren gesondert darzustellen. 2Soweit keine Spartenkalkulation vorhanden ist, ist es ausreichend, auf entsprechende vorhandene interne Informationen der Geschäftsleitung zurückzugreifen.

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LAAAE-82125