GroMiKV § 21

Teil 4: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl I S. 3065), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom (BGBl I S. 2103) geändert worden ist, außer Kraft.

Fundstelle(n):
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KIEHL AAAAE-82013

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