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Einkommensteuer | Anerkennung von Aufwands- und Rückspenden
Das BMF hat zur steuerlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) als Sonderausgabe nach § 10b EStG Stellung genommen (NWB FAAAE-80520). Das Schreiben ist seit dem anzuwenden