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Einkommensteuer | Vorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für den VZ 2015 angepasst (NWB IAAAE-81167). Hierzu führt das BMF weiter aus:
Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Stpfl. geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen entsprechend der in dem Schreiben veröffentlichten Tabellen aufzuteilen.
Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden und gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.