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Gewerblicher Ankauf von Steuerberater-Honorarforderungen
Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, sind Kaufvertrag und Abtretung trotz des für Steuerberater geltenden Verbots gewerblicher Tätigkeit wirksam. Im entschiedenen Fall beauftragte die Beklagte die Steuerberaterin S. mit Buchführungsarbeiten. Diese verkaufte ihre Honorarforderung i. H. von rund 600 € an die Klägerin und trat sie an diese ab. Die Klägerin war zur Zeit der Abtretung eine Steuerberatungsgesellschaft, die gewerbsmäßig Honorarforderungen von Steuerberatern zum Zwecke der Einziehung ankaufte. Sie hatte zuvor vor den Verwaltungsgerichten vergeblich die Feststellung begehrt, dass die von ihr entfaltete gewerbliche Inkassotätigkeit keiner Ausnahmegenehmigung bedürf...