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Erbschaftsteuer – Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig (BVerfG)
Mit am verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis zum eine Neuregelung treffen ().
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung können Sie online unter der DokID NWB OAAAE-81460 aufrufen.
Hintergrund:
Der BFH hatte dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifvorschrift) in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist ( NWB SAAAE-19326).
Die §§ 13a und 13b ErbStG sehen für den Übergang von Betriebsvermögen, von qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschafte...