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KSR Nr. 1 vom Seite 10

Verfassungswidriges Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bleibt weiterhin in Kraft

Gesetzgeber muss bis zum 30. 6. 2016 nachbessern – rückwirkender Wegfall der Vergünstigungen zulässig

Susanne Christ

Nach gut zwei Jahren Verfahrensdauer hat das BVerfG noch kurz vor Weihnachten entschieden, dass das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in bestimmten Bereichen verfassungswidrig ist. Allerdings kann der Fiskus aufatmen, denn das Gesetz bleibt zunächst in Kraft; der Gesetzgeber ist lediglich aufgefordert, die als verfassungswidrig eingestuften Regelungen bis zum neu zu fassen.

Vergünstigungen verfassungswidrig

Die in §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 ErbStG enthaltenen Vergünstigungen hat das BVerfG teilweise als verfassungswidrig eingestuft. Zu- gleich hat es den Gesetzgeber aufgefordert, diese Verstöße bis zum zu beseitigen: indem die einzelnen Regelungen geändert werden oder indem das gesamte ErbStG neu gestaltet wird. Dabei hat das BVerfG die Höhe der Steuerfreistellung – Verschonung von der Erbschaftsteuer bis zu 100 %, Bewilligung von Steuerabschlägen und günstigeren Steuersätzen – dem Grunde nach akzeptiert. Einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung sieht das BVerfG allerdings darin, dass durch die bestehende Regelung nicht sichergestellt wird, dass tatsächlich Arbeitsplätze erhalten bleiben, nur produktives Vermögen gefördert wird oder Liquiditätsp...