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NWB Nr. 1 vom Seite 17

BStBK zum Urteil des BVerfG zur Erbschaftsteuer

[i]BVerfG, Urteil vom 17. 12. 2014 - 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469Mit Urteil vom  1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469 hat das BVerfG das geltende Erbschaftsteuerrecht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Trotz Unvereinbarkeitserklärung mit dem Gleichheitssatz ist die weitere Anwendung des geltenden Erbschaftsteuerrechts bis zum zugelassen worden.

Hierzu [i]BStBK online vom 17. 12. 2014führt der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken, aus:

  • Wir begrüßen, dass das aktuelle Erbschaftsteuergesetz erst einmal weitergilt. Steuerpflichtige und ihre Berater haben hinsichtlich bisher erfolgter Erbschaften und Schenkungen Rechtssicherheit. Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftsteuerbescheide und laufende Veranlagungsverfahren sind grundsätzlich nicht zu befürchten.

  • [i]Karrenbrock, NWB 1-2/2015 S. 8Lediglich bei einer exzessiven Ausnutzung der gleichheitswidrigen Verschonungsregelungen §§ 13a und 13b ErbStG besteht die Möglichkeit, dass Veranlagungen (Steuerentstehung ab dem ) noch geändert werden. Denn für diese Fälle greift der Vertrauensschutz nicht.

  • Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum ein verfassungskonformes ErbStG zu schaffen. Dabei seien – so Vinken – die Verschonungsregelungen prinzipi...