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NWB Nr. 1 vom Seite 41

Neues in der Pflegeversicherung zum 1. 1. 2015

Neuer Beitragssatz und verbessertes Leistungsrecht

Horst Marburger

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds – (5. SGB XI-ÄndG) bringt zum zahlreiche Neuerungen. Es handelt sich hier um den ersten Teil einer großen Pflegereform, der auch als Pflegeänderungsgesetz I bezeichnet wird. In einem zweiten Schritt soll noch in dieser Legislaturperiode nach vorheriger Erprobung der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Gleichzeitig mit dem 5. SGB XI-ÄndG wird in einem gesonderten Gesetz die Pflegezeit und die Familienpflege neu geregelt. Der Beitrag erläutert die sich aus dem 5. SGB XI-ÄndG ergebenden Änderungen.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Situation in der Pflege

[i]Hoher Frauenanteil bei Leistungsempfängern und PflegendenDerzeit werden 2,48 Mio. Personen als pflegebedürftige Leistungsempfänger nach dem SGB XI geführt, davon sind 1,59 Mio. Frauen (64 %). 1,74 Mio. Personen werden häuslich versorgt, davon sind 61 % Frauen (1,07 Mio.). 0,74 Mio. Personen werden stationär versorgt (davon 0,53 Mio. Frauen = 72 %). Der Grund für den besonders großen Anteil von Frauen unter den Pflegebedürftigen li...