Voraussetzungen für eine Rechnung i.S. des § 14c UStG
Leitsatz
Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG
aufgezählten Pflichtangaben aufweist.
Es reicht aus, wenn es sich um ein Dokument handelt, das den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger,
eine Leistungsbeschreibung, das Entgelt und die gesondert ausgewiesene USt aufweist.
§ 14c UStG enthält demgemäß ggü. § 14 UStG einen eigenständigen Rechnungsbegriff. Eine Rechnung nach § 14c UStG muss nicht
alle Voraussetzungen, die § 14 Abs. 4 UStG erfordert, aufweisen.
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2901 Nr. 48 BBK-Kurznachricht Nr. 1/2015 S. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 49/2014 S. 3670 UAAAE-81727
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