Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems
Leitsatz
1. Bei richtlinienkonformer Auslegung darf als Vorsteuer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur eine für den berechneten
Umsatz vom Leistenden geschuldete Steuer abgezogen werden. Demnach erstreckt sich das Recht auf Vorsteuerabzug nicht auf eine
Steuer, die ausschließlich deshalb geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist. Dies betrifft insbesondere
i.S.v. § 14c Abs. 1 und 2 UStG ausgewiesene Steuern.
2. Ein unberechtigter Steuerausweis i.S.d. § 14c Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 UStG ist gegeben, wenn der Unternehmer nicht willens
und in der Lage ist, die in der ausgestellten Rechnung beschriebene Leistung zu erbringen, er aber mit der Rechnung gleichwohl
den Schein einer Lieferung oder Leistung erwecken will.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2966 Nr. 49 BB 2015 S. 550 Nr. 10 EFG 2015 S. 84 Nr. 1 QAAAE-81724
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