Ackerprämienberechtigung als selbständiges
Wirtschaftsgut
Leitsatz
Die
Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) nach der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung
(KultPflAZV) ist weder mit dem Inkrafttreten der 10. Änderungsverordnung
zur KultPflAZV vom noch mit Einführung der Flächenzahlungsverordnung
(Flächen-ZV) vom zu einem selbständigen immateriellen
Wirtschaftsgut erstarkt.
Ein
selbständiges Wirtschaftsgut Ackerprämienberechtigung entsteht auch
nicht allein durch vertragliche Gestaltung im Rahmen eines Betriebsveräußerungsvertrages.
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 29 DStRE 2015 S. 1089 Nr. 18 EFG 2015 S. 245 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2015 S. 759 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2015 S. 231 MAAAE-81721
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