BFH - I R 63/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 171 Abs 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 4a, EStG § 50 Abs 5, EStG § 25 Abs 3
Rechtsfrage
Entspricht eine in Kopie eingereichte Steuererklärung eines beschränkt Steuerpflichtigen zusammen mit einem eigenhändig unterschriebenen Anschreiben des Bevollmächtigten dem Formerfordernis der "eigenhändigen Unterschrift"? - Tritt eine Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 3 AO auch dann ein, wenn die Steuererklärung zwar so kurz vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist eingereicht wurde, dass dem FA die Durchführung der Veranlagung nicht mehr möglich war, jedoch ein Antrag auf Veranlagung nach § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG zur Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer bereits vor Einreichen der Erklärung eingeht und auch nach Einreichung der Steuerklärung noch nicht verbeschieden war?
Ablaufhemmung; Antrag; Beschränkte Steuerpflicht; Festsetzungsfrist; Pflichtveranlagung
Fundstelle(n):
IAAAE-81663