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Mindestlohn: Arbeitsverträge von Minijobbern prüfen
Arbeitnehmer mit einem Minijob sollten – ebenso wie der Arbeitgeber – prüfen, ob der Arbeitsvertrag geändert werden muss. Ab Januar kann ein Minijobber nach Angaben des Bund der Steuerzahler nur noch rund 13 Stunden pro Woche arbeiten, ohne die 450 €-Grenze zu überschreiten. Arbeitet er mehr, geht der Status als Minijobber verloren.S. 5
Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“ NWB MAAAE-71142.