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Gefahrgüter: Neue Regelungen ab 2015
Anfang 2015 treten Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen von 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)-Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) in Kraft. U. a. gibt es neue Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Vorgaben für Verpackungen. Betroffene Firmen, z. B. Speditionen oder verarbeitende Betriebe, sollten sich kurzfristig informieren. Mehr Informationen erhalten Sie z. B. unter www.gefahrgut-online.de.